Schüler und Azubis im VVO

Schüler von der Einschulung bis zum 15. Geburtstag

Kinder von der Einschulung bis zum 15. Geburtstag können

nutzen.

Für folgende Tickets benötigen die jungen Fahrgäste eine gültige Kundenkarte:

Diese Tickets sind personengebunden und können nicht weitergegeben werden.



Schüler und Freiwilligendienstleistende

Auch nach dem 15. Geburtstag können Schüler folgende Tickets mit einer gültigen Kundenkarte (inkl. Bestätigung) nutzen:

Ermäßigungsberechtigte Personen im Detail

  1. Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Förderschulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Universitäten, Hochschulen, Fachhoch­schulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, -hochschulen und Landvolkshochschulen

  2. Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe (a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist

  3. Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiter­bildung Kurse zum nachträglichen Erlangen des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen

  4. Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungs­gesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufs­bildungs­gesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden

  5. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen

  6. Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariates vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für die Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist

  7. Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten

  8. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bundes­frei­willigen­dienst oder vergleichbaren sozialen Diensten

Die Ermäßigungsberechtigung wird in Zweifelsfällen anhand der jeweiligen Ausbildungs­stätten­verzeichnisse der Bundesländer geprüft.

 

Preise und Gültigkeit ermäßigte Zeitkarten

Ermäßigte Tickets gelten innerhalb der gewählten Tarifzone(n) in allen Zügen, Bussen, Straßen­bahnen, auf allen Fähren (außer Kurort Rathen) und Sonderverkehrsmitteln.

Ermäßigte Wochenkarten

Mit einer ermäßigten Wochenkarte kann man ab Entwertung 7 aufeinander folgende Tage lang mobil sein. Das Ticket gibt es am Automaten, in allen Servicezentren und in den Regionalbussen.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Wochenkarte
gilt 7 Tage
inkl. Entwertungs­tag
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
17,10 €9 22,80 €
Tarifzone Dresden 20,90 €9 27,90 €
2 Tarifzonen3 31,10 €9 41,40 €
1 Tarifzone3
und umliegende
46,60 €9 62,10 €
Verbundraum 61,40 €9 81,80 €

Stand: 1. April 2024

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX). Schüler bis zum 15. Geburtstag können die ermäßigten Fahrpreise mit einer Kundenkarte in Anspruch nehmen. 

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Ermäßigte Monatskarten

Mit einer ermäßigten Monatskarte ist man ab Entwertung einen Monat lang mobil. Das Ticket ist am Automaten, in allen Servicezentren und in den Regionalbussen erhältlich.

  Gültigkeit ermäßigt normal

Monatskarte
gilt bis gleicher Tag
Folgemonat ab Entwertung

1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
48,80 €9 64,90 €13
Tarifzone Dresden 60,90 €9 81,00 €13
2 Tarifzonen3 88,80 €9 118,30 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
133,00 €9 177,40 €13
Verbundraum 175,80 €9 234,40 €13

Stand: 1. April 2024

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX). Schüler bis zum 15. Geburtstag können die ermäßigten Fahrpreise mit einer Kundenkarte in Anspruch nehmen. 

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Mit der (Abo-)Monatskarte und mit dem BildungsTicket kann innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Ermäßigte Abo-Monatskarte

Die Abo-Monatskarte ist für zwölf zusammenhängende Monate erhältlich und gilt für den jeweils aufgedruckten Kalendermonat

  Gültigkeit ermäßigt normal
Abo-Monatskarte
Kalendermonat
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
41,20 €9 54,10 €13
Tarifzone Dresden 50,30 €9 66,90 €13
2 Tarifzonen3 74,00 €9 98,50 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
110,90 €9 147,70 €13
Verbundraum 146,50 €9 195,30 €13

Stand: 1. April 2024

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX). Schüler bis zum 15. Geburtstag können die ermäßigten Fahrpreise mit einer Kundenkarte in Anspruch nehmen. 

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Mit der (Abo-)Monatskarte und mit dem BildungsTicket kann innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

BildungsTicket

  Gültigkeit

ermäßigt

BildungsTicket (Abo) 10
Kalendermonat
Verbundraum 15,00 € 9

Stand: 1. April 2024

Hinweise

Unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie schwer­behin­derte Menschen nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX). Schüler bis zum 15. Geburtstag können die ermäßigten Fahrpreise mit einer Kundenkarte in Anspruch nehmen.

9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte
10 gilt für Schüler an allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen ohne duale Ausbildung sowie Teilnehmer an Freiwilligendiensten

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Mit der (Abo-)Monatskarte und mit dem BildungsTicket kann innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Eine Kundenkarte ist Pflicht

Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende können das BildungsTicket (Abo), das AzubiTicket Sachsen (Abo) sowie ermäßigte Wochen-, (Abo-)Monats­karten nur mit einer gültigen Kundenkarte nutzen.

Kundenkarte

Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende können das BildungsTicket (Abo), das AzubiTicket Sachsen (Abo) sowie ermäßigte Wochen-, (Abo-)Monats­karten nur mit einer gültigen Kundenkarte nutzen. Sobald Sie ein Abo abschließen, erhalten Sie sowohl das Ticket als auch eine Kundenkarte per Post zuge­schickt.

Füllen Sie die Kundenkarte vollständig aus, kleben ein Passbild auf und – wenn Sie 15 Jahre oder älter sind – holen Sie sich einen Stempel (Bestätigung) Ihrer Schule oder eines Verkehrsunternehmens (mit Vorlage des Ausbildungs­vertrages). Eine Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht zulässig.

Die Kundenkarte gilt längstens bis zum nachgewiesenen Ausbildungsende, max. jedoch 3 Jahre beginnend ab dem ersten bestätigten Geltungstag. Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien.

Bei Papierfahrausweisen tragen Sie den Vor- und Nachnamen in das dafür vorgesehenen Feld.

Die Kundenkarte erhalten Sie

sowie

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Weitere Informationen

Es gelten die VVO-Beför­der­ungs­bedingungen und Tarif­bestimmungen.

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Das Abschließen eines Abonnements ist ganz einfach. Ihnen stehen dabei mehrere Verkehrsunternehmen zur Auswahl – aber keine Sorge, die Bedingungen sind überall gleich.

Schließen Sie das Abo bis zum 10. des Vormonats ab, wenn Sie im Folge­monat starten möchten. Abonnements (außer Deutschlandticket) haben eine Mindestlaufzeit von 12 zusammenhängenden Monaten.

Sie benötigen Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundenzentren helfen Ihnen gern weiter: Schauen Sie hier nach einer Servicestelle in Ihrer Nähe.


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